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Zuzug und Wegzug

Steuerliche Überlegungen bei einem Zu- und Wegzug aus Österreich.

Zuzug und Wegzu im Detail

Zuzüge und Wegzüge nach / von Österreich können schwerwiegende Auswirkungen mit sich bringen.

 

Der österreichische Staat erhebt eine Steuer auf all jenes Vermögen, an dem der österreichische Staat durch den Wegzug sein Besteuerungsrecht verliert. Vor einem Wegzug sollte daher bedacht werden, welche steuerlichen Konsequenzen mit dem Wegzug verbunden sind. Auch sollte bedacht werden, dass nicht nur ein tatsächlicher endgültiger Wegzug aus Österreich, sondern auch die Aufnahme eines zweiten Wohnortes unerwünschte Steuerfolgen nach sich ziehen kann. Wir beraten Sie diesbezüglich gerne, um eine möglichst steueroptimale Struktur für Ihren Wegzug aufzustellen. 

 

Ein Zuzug nach Österreich ist aus rein österreichischer Sicht weniger dramatisch. Der Zuzug nach Österreich, bedeutet aber üblicherweise ein Wegzug aus einem anderen Staat. Die Auswirkungen im Wegzugsstaat sollten mit dem Steuerberater in Österreich als Zuzugsstaat steuerlich koordiniert werden. Für gewisse Zuzüge sieht der österreichische Staat Begünstigungen vor. Auch hier können Sie auf unsere Beratung vertrauen.

Zuzug nach Österreich
Wegzug aus Österreich

Taxpro unterstützt Sie bei folgenden Themen:

Zuzug nach Österreich

Mit einem Zuzug sind allerlei steuerliche Fragen zu klären. Sie sollten sich bewusst machen, welche Vermögensgegenstände mit Ihnen nach Österreich ziehen, wie Ihre bisherige Arbeitssituation oder betriebliche Struktur vor dem Zuzug und nach dem Zuzug aussehen wird. All dies kann schlagende Auswirkungen auf das Steuerrecht haben. Zudem möchte die Finanzverwaltung über Ihren Zuzug informiert werden bzw müssen Sie sich in Österreich umfassend registrieren lassen.

Wegzug aus Österreich

Sie verfügen über Vermögen in Österreich, dann will Österreich das Vermögen mit Wegzug besteuern, wenn Österreich das Besteuerungsrecht an Ihrem Vermögen verliert. In gewissen Konstellationen erhebt Österreich jedoch keine Wegzugsbesteuerung oder Sie haben die Möglichkeit zur Streckung der Steuerbelastung, sofern Sie hierfür zeitgerecht einen Antrag stellen. Ein Wegzug sollte daher wohlbedacht sein. Der Status quo Ihrer Vermögensstrukturen sollte vor Wegzug evaluiert werden. Überlegungen eines steueroptimalen Wegzugs sollten bereits vorab angestellt werden. Zudem sind erforderliche Anträge für eine Steuerentlastung mit Wegzug fristgerecht einzureichen.

Taxpro unterstützt Sie weiters mit folgenden Leistungen:

Doppelbesteuerungsabkommen

Rechtsrichtige Abgrenzung der Besteuerungsrechte Österreichs im Verhältnis zu anderen Staaten zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen.

Zuzug und Wegzug

Zuzüge und Wegzüge nach / von Österreich sollten steuerlich stets im Vorhinein abgeklärt werden!

Restrukturierungen

Lösungskonzepte die Ihre individuellen Anforderungen gerecht werden.

Verrechnungspreise

Die Festlegung von Verrechnungspreisen erfordert ein ganzheitliches, betriebswirtschaftliches Verständnis Ihrer Unternehmensstrukturen. Nutzen Sie unsere umfassende Expertise in der Praxis.

Betriebsstätten

Ganzheitliche Betreuung in der steuerlichen Einordnung, Implementierung sowie Gewinnabgrenzung von Betriebsstätten.

Konzernsteuerrecht

Im Konzernsteuerrecht kommen all unsere Erfahrungen zusammen. Profitieren Sie davon.

Grenzüberschreitender Personaleinsatz

Wir übernehmen die lohnsteuerliche und sozialversicherungsrechtliche Betreuung für Ihre international tätigen Mitarbeiter in Österreich.

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