top of page

Doppelbesteuerungs-Abkommen

Keine unerwarteten steuerlichen Doppelbelastungen mit taxpro

Doppelbesteuerungsabkommen im Detail

Bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten erhebt jeder Staat seine Steuern autonom nach nationalem Recht. Damit keine Doppelbelastungen entstehen, teilen Doppelbesteuerungsabkommen das Besteuerungsrecht zwischen den Staaten auf. Die Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen ist oft ein komplexes Unterfangen, das einer umfassenden Expertise bedarf.

 

Das Internationale Steuerrecht ist unser USP. Wir decken für Sie alle Aspekte der Doppelbesteuerungsabkommen ab, zeigen Ihnen konkrete Risiken auf und helfen Ihnen bei der Umsetzung geeigneter Strukturen für ein Mehr an Rechtssicherheit. Auch Berufskollegen vertrauen auf unsere Expertise in diesem Bereich.

 

Insbesondere sollten Sie darauf achten, sämtliche formellen Dokumente für eine Entlastung von der Doppelbesteuerung zeitnah und korrekt einzuholen. Auch hier kennen wir uns aus, und unterstützen Sie bei der Dokumentenabwicklung.

 

Für die Beseitigung einer Doppelbesteuerung ist es nie zu spät. Im äußersten Fall beantragen wir für Sie ein Verständigungsverfahren, damit die Staaten sich über die Aufteilung der Besteuerungsrechte einig werden und ihre Doppelbesteuerung wieder beseitigt wird.

Taxpro unterstützt Sie bei folgenden Themen:

Steuerlicher Gesundheitscheck

Wir werfen einen Blick über die Besteuerung ihrer grenzüberschreitenden Tätigkeiten.  Unser Output ist eine Ersteinschätzung über potenzielle Doppelbesteuerungsrisiken und mögliche Optimierungspotenziale. Jetzt kontaktieren!

Entlastung von Quellensteuern

Eine Hauptursache für Doppelbesteuerungen sind nicht rückgeforderte Quellensteuern. Eine sofortige Entlastung / Reduktion von Quellensteuern kann in Österreich nur erfolgen, sofern zeitnah spezifische Dokumente vom Steuerpflichtigen eingeholt werden. Wir stellen sicher, dass Sie nur das nötigste an Quellensteuern in Österreich zahlen und wenn möglich von Quellensteuern unmittelbar entlastet werden. Kann eine steuerkonforme Quellensteuern-Entlastung nicht unmittelbar erfolgen, sind die Quellensteuern über Antrag rückzuerstatten. Für die Rückerstattung von Quellensteuern wird dem Steuerpflichtigen ein mühsames Verfahren auferlegt. Hierbei ist es wichtig auf erfahrene Berater rückzugreifen, um sie vor unerwünschten Fallstricken zu schützen.

Beseitigung von Doppelbesteuerungen

Doppelbesteuerungsabkommen lassen sich nicht von selbst anwenden. Es bedarf einer gezielten und erfahrenen Auslegung der Doppelbesteuerungsabkommen, um Doppelbesteuerungen von Beginn zu vermeiden. Aber naturgemäß können beide Staaten sich um Steueransprüche streiten. Der Steuerpflichtige ist der Leittragende. Wichtig ist daher bereits frühzeitig spezielle Sichtweisen der Staaten in der Struktur zu antizipieren (ggf empfiehlt sich hierbei eine Vorabauskunft über die Ansicht der Finanzverwaltung). Entsteht dennoch eine Doppelbesteuerung, sind die letzten Rettungsanker ein Verständigungsverfahren, Gerichtsverfahren oder unter gewissen Umständen spezielle Entlastungsanträge. Es gilt diese Werkzeuge richtig und bedacht einzusetzen, insbesondere um Ressourcen zu schonen und unnötige Kosten zu vermeiden.
Entlastung von Quellensteuern
Beseitigung von Doppelbesteuerungen
Gesundheitscheck

Taxpro unterstützt Sie weiters mit folgenden Leistungen:

Doppelbesteuerungsabkommen

Rechtsrichtige Abgrenzung der Besteuerungsrechte Österreichs im Verhältnis zu anderen Staaten zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen.

Zuzug und Wegzug

Zuzüge und Wegzüge nach / von Österreich sollten steuerlich stets im Vorhinein abgeklärt werden!

Restrukturierungen

Lösungskonzepte die Ihre individuellen Anforderungen gerecht werden.

Verrechnungspreise

Die Festlegung von Verrechnungspreisen erfordert ein ganzheitliches, betriebswirtschaftliches Verständnis Ihrer Unternehmensstrukturen. Nutzen Sie unsere umfassende Expertise in der Praxis.

Betriebsstätten

Ganzheitliche Betreuung in der steuerlichen Einordnung, Implementierung sowie Gewinnabgrenzung von Betriebsstätten.

Konzernsteuerrecht

Im Konzernsteuerrecht kommen all unsere Erfahrungen zusammen. Profitieren Sie davon.

Grenzüberschreitender Personaleinsatz

Wir übernehmen die lohnsteuerliche und sozialversicherungsrechtliche Betreuung für Ihre international tätigen Mitarbeiter in Österreich.

Das könnte Sie auch interessieren:

bottom of page