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Betriebsstätten

Ihre Berater für Betriebsstätten in Österreich

Betriebsstätten im Detail

Als ausländischer Unternehmer, hat der österreichische Staat typischerweise erst dann ein Besteuerungsrecht an Ihren Aktivitäten in Österreich, wenn Sie über eine Kapitalgesellschaft oder eine Betriebsstätte in Österreich verfügen. Im Unterschied zur österreichischen Kapitalgesellschaft kann eine Betriebsstätte in Österreich bereits aufgrund Ihrer bloßen regelmäßigen Präsenz entstehen; die Betriebsstätte erfordert keine aktive Registrierung Ihrerseits.

 

Sollten Sie über eine Betriebsstätte verfügen, sind hiermit Berichtspflichten und Gewinnermittlungspflichten verbunden. Es bedarf einer Abgrenzung des Gewinnes Ihres Unternehmens zwischen Ihrem ausländischen Stammhaus und Ihrer österreichischen Betriebsstätte. Dies ist in der Praxis oftmals kein leichtes Unterfangen. Oftmals ist aus steuerlicher Sicht die Gründung einer Kapitalgesellschaft empfehlenswerter.

 

Sind Sie österreichischer Unternehmer mit Auslandsaktivitäten, sollten Sie auf vergleichbare Regelungen zur Begründung von Betriebsstätten im Ausland Bedacht nehmen. Klare, übersichtliche Strukturen sind auch hier zu empfehlen. Die Begründung einer Betriebsstätte im Ausland hat gleichsam Auswirkungen auf die Besteuerung Ihres Unternehmens in Österreich. Anfänglich kann die Möglichkeit bestehen, Verluste der ausländischen Betriebsstätte in Österreich zu verwerten.

 

In all diesen Belangen können Sie auf unsere Erfahrungen vertrauen.

Taxpro unterstützt Sie bei folgenden Themen:

Quick-Check Betriebsstättenrisiken

Für Auslandsaktivitäten besteht oft ein schmaler Grad, ob aus diesen Aktivitäten bereits eine Betriebsstätte begründet wird. Es empfiehlt sich ausnahmslos eine steuerliche Begleitung ihrer Aktivitäten in Österreich, um auf Nummer sicher zu gehen und unerwünschte Doppelbesteuerungen zu vermeiden. Sollten Sie über eine Betriebsstätte in Österreich verfügen, steht die fremdübliche Gewinnzuordnung an die Betriebsstätte im Fokus der steuerlichen Beratung. Gerne beleuchten wir für Sie alle Themen rund um eine Betriebsstätte in einem Quick-Check. Als Output identifizieren wir Risikobereiche, für die wir eine Nachbesserung empfehlen.

Betriebsstätten-Gewinnabgrenzung

Eine Betriebsstätte hat fremdübliche Gewinne zu erzielen. Die Gewinnabgrenzung folgt dabei den Regeln des Fremdüblichkeitsgrundsatzes. Auch wenn es sich bei Betriebsstätte und Stammhaus um eine legale Geschäftseinheit handelt, sind Verrechnungspreise zur Erzielung eines fremdüblichen Gewinnes festzulegen. Zudem können Verrechnungspreis-Dokumentationen für die Betriebsstätte erforderlich werden.

Betriebsstätten-Restrukturierung

Nicht ungewöhnlich ist, dass Betriebsstätten in eine österreichische Kapitalgesellschaft überführt werden sollen. Ein solcher Vorgang ist aber oftmals nur gewünscht, sofern die Überführung steuerneutral umgesetzt werden kann. Auch zahlreiche rechtliche Themen sind damit verbunden. Wir verfügen in diesem Bereich über eine hohe steuerliche Expertise. Auch stehen uns kompetente Rechtsanwälte zur Verfügung, um für Sie einen ganzheitlichen Beratungsansatz zu gewährleisten.
Betriebsstätten-Gewinnabgrenzung
Betriebsstätten-Restrukturierungen
Quick-Check Betriebsstättenrisike

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