top of page

LV: Newsletter 6. Augabe: GPLB Prüfung

Anita Balogh

19. Mai 2026

Liebe Leser:innen,

wir freuen uns, Sie über weitere Neuigkeiten rund um Arbeitsrecht, die Lohnsteuer sowie das Sozialversicherungsrecht zu informieren!

In dieser Ausgabe erfahren Sie mehr über:

 

📌 Thema: GPLB-Prüfung

Die GPLB-Prüfung ist eine Gemeinsame Prüfung lohnabhängiger Abgaben. Dabei werden mehrere Abgaben, die mit der Lohnverrechnung zusammenhängen, im Rahmen einer einzigen Prüfung kontrolliert. Typischerweise umfasst dies Lohnsteuer, Sozialversicherungs-beiträge, DB, DZ und Kommunalsteuer.


🕒 Wann findet eine GPLB-Prüfung statt?

Die Prüfung wird von den Behörden geplant und angekündigt. Unternehmen werden entweder in regelmäßigen Abständen (alle paar Jahre) oder anlassbezogen geprüft.


✅ Folgende Unterlagen werden gerne vom/von der Prüfer:in kontrolliert:

-       Dienstverträge / Dienstzettel sowie Einstufungen

-       Arbeitszeitaufzeichnungen und falls vorhanden die dazugehörigen Betriebs- und Einzelvereinbarungen

-       Urlaubsaufzeichnungen

-       Sachbezüge (z.B. Firmen-PKW, Dienstwohnungen)

-       Gewährte Gutscheine, Geschenke und sonstige Zuwendungen an Mitarbeiter:innen


⚠️ Wichtiger Hinweis für Arbeitgeber:innen

GPLB-Prüfungen führen in der Praxis häufig zu Nachzahlungen – oft nicht aufgrund grober Fehler, sondern wegen kleiner Unstimmigkeiten oder unvollständiger Unterlagen.

Fehlende Arbeitszeitaufzeichnungen, nicht schriftlich vereinbarte bzw. dokumentierte Arbeitszeitmodelle, falsche Einstufungen oder unklare Sachbezüge zählen zu den häufigsten Prüfungsfeststellungen.


❓ Warum ist das wichtig für Arbeitgeber:innen?

Saubere und korrekte Daten sind bei einer GPLB-Prüfung für Arbeitgeber entscheidend, weil Fehler schnell teuer und unangenehm werden können. So kann die Firma Nachzahlungen, Säumniszuschläge oder Strafen vermeiden: Ordentliche Daten bedeuten eine schnellere Prüfung, weniger Rückfragen und Sie sparen sich Zeit, Geld und unnötigen Aufwand.


💡 Unser Tipp:

  • Dienstverträge / Einstufungen: Prüfen Sie, ob Ihre Dienstverträge aktuell und rechtskonform sind. Fordern Sie vor Arbeitsbeginn einen Versicherungsdatenauszug der ÖGK von Ihren Mitarbeiter:innen an.

  • Arbeitszeitaufzeichnungen: Kontrollieren Sie die Einhaltung der täglichen und wöchentlichen Höchstarbeitszeiten. Die maximalen Arbeitsstunden hängen vom Gesetz, Kollektivvertrag, Gleitzeitvereinbarung und Dienstvertrag ab.

  • Firmen-PKW: Alle Firmen-PKW´s sollen richtig eingeordnet werden. Wird kein voller Sachbezug angesetzt, ist ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch erforderlich.

  • Gutscheine: Pro Dienstnehmer:in können jährlich bis zu € 186,- steuerfreie Gutscheine gewährt werden. Darüber hinausgehende Beträge unterliegen der Lohnsteuer- und Sozialversicherungspflicht sowie Lohnnebenkosten.

  • Steuerfreie Begünstigungen: Informieren Sie sich regelmäßig über aktuelle steuerfreie Vorteile – wir unterstützen Sie dabei gerne.


🤝 Benötigen Sie Unterstützung?

Wir helfen Ihnen gerne weiter – sei es bei der Zeiterfassung, der Berechnung von Vordienstzeiten, bei steuerfreien Gutscheinen oder anderen personalrelevanten Themen.

Kontaktieren Sie uns – wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

 

*****Haftungsausschluss*****

Es ist stets zu beachten, dass es sich bei den gegenständlichen News um allgemeine und teilweise sprachlich sowie rechtlich vereinfachte Informationen handelt. Aufgrund der hohen Komplexität des Arbeits-, Sozialversicherungs- und Steuerrechts können die Inhalte daher keine einzelfallabhängige Beratung ersetzen, die die für die rechtliche Würdigung notwendigen Fakten und Informationen vollumfassend einbezieht. Wir können daher nicht ausschließen, dass eine rechtliche Würdigung des Einzelfalls von den hier dargestellten News abweichen. 

Zudem sind die News als keine abschließende oder vollständige Aufstellung aller möglichen rechtlichen Aspekte zu betrachten, die sich für die Leser:innen ergeben können.  

Wir übernehmen ausdrücklich keine Haftung oder Gewährleistung für Personen / Empfänger der gegenständlichen News.  

Auf Basis der News sollten keine Rechtshandlungen gesetzt werden. Für die rechtliche Handhabung sollte stets eine Personalverrechnerin kontaktiert werden.

bottom of page