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LV: Newsletter 5. Ausgabe - Neuerungen ab 2026

Merve Tokat

18. Dez. 2025

Ab 2026 treten wichtige Änderungen in der Lohnverrechnung in Kraft. Damit Sie vorbereitet sind, haben wir die wichtigsten Neuerungen für Sie zusammengefasst:

✅ Angabe der Arbeitszeit bei Anmeldung verpflichtend

Ab 01.01.2026 ist bei der Anmeldung das vereinbarte wöchentliche Stundenausmaß anzugeben.

✅ Aussetzung der Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze

Für das Jahr 2026 bleibt die Geringfügigkeitsgrenze unverändert bei € 551,10.

✅ Korridorpension – Änderungen der Anspruchsvoraussetzungen

  • Schrittweise Anhebung des frühestmöglichen Antrittsalters ab 01.01.2026 von 62 auf 63 Jahre, Erhöhung pro Quartal um 2 Monate.

  • Stufenweise Erhöhung der erforderlichen Versicherungsmonate von 480 (40 Jahre) auf 504 Monate (42 Jahre).

✅ Arbeitslosenversicherung bei mehrfacher geringfügiger Beschäftigung

Ab 01.01.2026 sind nur noch mehrfach geringfügig Beschäftigte pflichtversichert, die insgesamt die Geringfügigkeitsgrenze überschreiten. Zusätzliche geringfügige Beschäftigungen neben einer vollversicherten Tätigkeit sind nicht mehr versicherungspflichtig.

✅ Geringfügige Beschäftigung neben dem Arbeitslosengeldbezug

Nur mit wenigen Ausnahmen wird es ab 01.01.2026 möglich, neben einer geringfügigen Beschäftigung Arbeitslosengeld zu beziehen (Details sind in Newsletter Ausgabe 1 enthalten).

✅ Einführung Teilpension

Ab 01.01.2026 können Versicherte, die die Voraussetzungen für eine (vorzeitige) Alterspension erfüllen, die Korridorpension, Schwerarbeitspension, Langzeitversichertenpension oder reguläre Alterspension als Teilpension beziehen. Dabei wird ein Teil der Pension monatlich ausgezahlt, während gleichzeitig in Teilzeit weitergearbeitet wird, was sich positiv auf die endgültige Pensionshöhe auswirkt.

✅ Änderungen der kontinuierlichen Altersteilzeit

  • Schrittweise Verkürzung der maximalen Altersteilzeitgeld-Bezugsdauer von 5 auf 3 Jahre: ab 2026 4,5 Jahre, ab 2027 4 Jahre.

  • Stufenweise Erhöhung der erforderlichen Arbeitslosenversicherungszeiten von 15 auf 17 Jahre.

  • Reduktion der AMS-Förderung auf 80 % für 01.01.2026 bis 2028, danach wieder 90 %.

  • Entfall des Altersteilzeitgeldes bei Aufnahme einer Beschäftigung neben der Altersteilzeit

✅ Neuregelungen Bildungskarenz und Bildungsteilzeit

Ab 01.01.2026 ist die Möglichkeit zu Weiterbildungsgeld bzw. Teilzeit im Rahmen von Bildungskarenz wieder möglich – allerdings mit geänderten Maßnahmen.

✅ Anhebung des Wohnbauförderungsbeitrag (WF-Beitrag) nur für Wien

Ab 2026 beträgt der WF-Beitrag je 0,75% (bisher: 0,50%) für Dienstnehmer: innen und Dienstgeber: innen

✅ Erhöhung des Pendlereuros

Der Pendlereuro steigt ab 2026 pro Kilometer der einfachen Fahrstrecke von € 2,00 auf € 6,00.

✅ Reduktion der Begünstigung von Überstundenzuschläge nach § 68 Abs. 2 EstG

Die Begünstigung der Überstundenzuschläge gilt ab 01.01.2026 nur noch für max. 10 Überstunden mit einem steuerfreien Höchstbetrag von € 120,00 (bisher: 18 Überstunden bis zu € 200)

✅ Trinkgeldpauschale

Die Regelungen zur Trinkgeldpauschale werden ab 2026 angepasst. Sobald das Gesetz endgültig in Kraft tritt, informieren wir betroffene Klienten detailliert über die neuen Bestimmungen.

✅ freie Dienstnehmer: Kündigungsbestimmungen und Kollektivvertrag

Ab 2026 gelten gesetzliche Kündigungsbestimmungen auch für freie Dienstnehmer (§4 Abs. 4 ASVG). Kollektivvertragspartner können zudem Kollektivverträge für freie Dienstnehmer abschließen.

✅ Jahreslohnzettel (L16)

Ab 2026 sind im L16 neue Pflichtfelder auszufüllen, insbesondere für Mitarbeiterrabatte, Gutscheine und Essensbons. Daher ist es von großer Bedeutung, der Lohnverrechnung auch sachbezugsfreie Benefits mitzuteilen.

✅ kein Sachbezug für Strecke Wohnung-Arbeitsstätte-Wohnung (W-A-W)

KFZ die nicht zur überwiegenden Personenbeförderung gebaut und nicht der NOVA unterliegen (z.B. Kastenwägen, Pritschenwägen) sind ab 01.01.2026 für die Strecke W-A-W sachbezugsfrei.

 

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Wir helfen Ihnen gerne weiter – bei der Umsetzung der neuen Regelungen.

Kontaktieren Sie uns – wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

 

*****Haftungsausschluss*****

Es ist stets zu beachten, dass es sich bei den gegenständlichen News um allgemeine und teilweise sprachlich sowie rechtlich vereinfachte Informationen handelt. Aufgrund der hohen Komplexität des Arbeits-, Sozialversicherungs- und Steuerrechts können die Inhalte daher keine einzelfallabhängige Beratung ersetzen, die die für die rechtliche Würdigung notwendigen Fakten und Informationen vollumfassend einbezieht. Wir können daher nicht ausschließen, dass eine rechtliche Würdigung des Einzelfalls von den hier dargestellten News abweichen. 

Zudem sind die News als keine abschließende oder vollständige Aufstellung aller möglichen rechtlichen Aspekte zu betrachten, die sich für die Leser:innen ergeben können.  

Wir übernehmen ausdrücklich keine Haftung oder Gewährleistung für Personen / Empfänger der gegenständlichen News.  

Auf Basis der News sollten keine Rechtshandlungen gesetzt werden. Für die rechtliche Handhabung sollte stets eine Personalverrechnerin kontaktiert werden.

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