

Merdzada Aldzic
20. Nov. 2025
"Mitarbeiterprämie 2025" - Was ist das? Wer hat Anspruch?
📌 Thema: „Mitarbeiterprämie 2025“ – Was ist das? Wer hat Anspruch ?
Die Mitarbeiterprämie 2025 ist eine freiwillige Zusatzleistung des Arbeitgebers von bis zu 1.000 EUR pro Arbeitnehmer: in im Jahr 2025. Sie ist lohnsteuerfrei, jedoch sozialversicherungs- und lohnnebenkostenpflichtig.
Die Prämie darf nur aus sachlichen, betrieblichen Gründen gewährt werden und muss zusätzlich zum bisherigen Entgelt erfolgen. Gemeinsam mit einer allfälligen steuerfreien Gewinnbeteiligung (§ 3 Abs. 1 Z. 35 EStG) darf der Steuerfreibetrag insgesamt 3.000 € nicht übersteigen.
Alle Beschäftigten – vom Vollzeitkräften bis zu geringfügig Beschäftigten – können die „Mitarbeiterprämie 2025“ erhalten. Voraussetzung ist, dass die Prämie zusätzlich, betriebsbezogen und sachlich begründet ist sowie im Jahr 2025 ausbezahlt wird. Die Höhe darf variieren, z. B. nach Qualifikation, Leistung, Entlohnung oder Betriebszugehörigkeit, solange die Kriterien nachvollziehbar und betriebsbezogen gerechtfertigt sind. (siehe dazu die FAQ-Sammlung des BMF)
⚠️ Wichtiger Hinweis für Arbeitgeber: innen
1. Voraussetzungen:
Die Zahlung muss zusätzlich erfolgen und sachlich betrieblich begründet sein.
2. Steuer & Beiträge:
Bis zu 1.000 € steuerfrei, jedoch SV-, DB-, DZ-, KommSt- und BV-pflichtig. Die Prämie erhöht nicht das Jahressechstel und wird nicht auf das Jahressechstel angerechnet.
3. Laufender Bezug oder Sonderzahlung:
Eine Sonderzahlung liegt nur vor, wenn eine künftige Wiederholung vorgesehen ist. Ansonsten gilt die Prämie als ein laufender Bezug. Achtung bei geringfügig Beschäftigten: Wird die Prämie als laufender Bezug gewertet, kann dies zur Vollversicherungspflicht führen.
4. Dokumentation:
Begründung und Auszahlungsmodalitäten sollten schriftlich festgehalten werden.
💡 Unser Tipp:
Legen Sie im Betrieb klare Kriterien oder Richtlinien fest. Das schafft Transparenz, vermeidet Diskussionen und erfüllt die betriebliche Begründungspflicht.
Prüfen Sie zudem rechtzeitig, ob Sie Gewinnbeteiligung und Mitarbeiterprämie kombinieren möchten – die 3.000-€-Grenze ist unbedingt einzuhalten.
Die Prämie sollte spätestens bis Dezember 2025 vereinbart werden, um steuerfrei zu bleiben. Die Auszahlung kann noch bis spätestens 15.02.2026 nachgezahlt und für 2025 aufgerollt werden.
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Wir unterstützen Sie gerne – sei es bei der Berechnung, Dokumentation oder Umsetzung rund um die Mitarbeiterprämie 2025. Kontaktieren Sie uns jederzeit – gemeinsam finden wir individuelle Lösungen für Ihren Betrieb.