

Anita Balogh
28. Okt. 2025
Die aus dem qualifizierten Nachrangdarlehen vereinnahmten Zinsen sowie auch sonstige Vorteile, die Ihnen als Gegenleistung für die Hingabe des Darlehens zustehen (wie etwa Gutscheine und Treuebonus, zusätzlicher Zinsbonus für Dauerkunden) unterliegen bei Ihnen als Investorin und Investor der Steuerpflicht. Die Gutscheine und der Treuebonus sind dabei mit dem Wert zu versteuern, der Ihnen zukommt.
Bisher reichte für eine Überweisung die Angabe der IBAN – der Empfängername wurde nicht überprüft. Ab dem 9. Oktober 2025 muss der Zahlungsdienstleister zusätzlich prüfen, ob der angegebene Empfängername mit dem zur IBAN hinterlegten Kontonamen übereinstimmt.
🕒 Was ist die „Verification of Payee“ (VoP)?
Die Verification of Payee ist eine Empfängerüberprüfung, die vor einer Überweisung sicherstellt, dass der angegebene Kontoinhaber tatsächlich mit dem Namen des Zahlungsempfängers übereinstimmt. Ziel ist es, Fehlüberweisungen und Betrug zu verhindern.
🕒 Wen betrifft diese Regelung?
Sie betrifft alle EU-Zahlungsinstitute und somit auch Unternehmen, die regelmäßig Überweisungen tätigen.
🧾 Was wird für die Empfängerüberprüfung benötigt?
✅ Vollständiger Name des Zahlungsempfängers (wie bei der Bank hinterlegt)✅ Richtige IBAN bzw. Kontonummer✅ Eventuell zusätzliche Verifizierung durch Bank oder Zahlungsdienstleister
⚠️ Wichtiger Hinweis für Arbeitgeber:innen und Unternehmen
Bei Lohn- oder Lieferantenzahlungen muss künftig überprüft werden, ob der Name und die IBAN des Empfängers übereinstimmen.Bei Abweichungen erhalten Sie eine Warnmeldung – Zahlungen können dann verzögert oder blockiert werden.
💡 Tipp:
Aktualisieren Sie Ihre Zahlungsdaten und informieren Sie die für Überweisungen zuständigen Personen über die neuen Prüfmechanismen.Regelmäßige IBAN-Kontrollen verhindern Fehlüberweisungen.
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