

Christian Strauß
15. Mai 2025
Information über wichtige geplante Änderungen im Grunderwerbsteuergesetz gemäß Begutachtungsentwurf, die im Regierungsprogramm 2025-2029 ("Jetzt das Richtige tun. Für Österreich.") verankert und zur Budgetkonsolidierung geplant sind.
1. Erweiterung der von der Grunderwerbsteuer erfassten Fälle:
Was ist umfasst? Die Beteiligungsschwelle für die Grunderwerbsteuerpflicht bei Share Deals (Erwerb von Anteilen an Gesellschaften mit Grundbesitz statt direkter Immobilienerwerb) wird von 95% auf 75% gesenkt.
Auch mittelbare Anteilsverschiebungen werden von dem Tatbestand der Anteilsvereinigung erstmals erfasst.
Wen betrifft die Steuererhöhung? Personen- und Kapitalgesellschaften sowie natürliche Personen, die Anteile an grundstücksbesitzenden Gesellschaften veräußern oder erwerben und dadurch die 75%-Schwelle überschritten wird.
Wann soll die Änderung in Kraft treten? Die Änderungen treten voraussichtlich am 1. Juli 2025 in Kraft und gelten für Erwerbsvorgänge, bei denen die Steuerschuld nach dem 30. Juni 2025 entsteht.
2. Anpassung der Bemessungsgrundlage und des Steuersatzes:
Was ist umfasst? Bei Übertragungen von Anteilen an Immobiliengesellschaften oder Umgründungen im Zusammenhang mit Immobiliengesellschaften soll nunmehr der gemeine Wert (Marktwert) aller betroffenen Grundstücke als Bemessungsgrundlage herangezogen werden und nicht wie bisher mitunter der günstigere Grundstückswert.
Zudem soll der Steuersatz für diese Vorgänge von bisher 0,5% auf 3,5% erhöht.
Hieraus ergibt sich mitunter eine effektive Steuererhöhung von 1.300% oder mehr (abhängig vom derzeitigen Grundstückswert).
Wen trifft diese? Immobiliengesellschaften, definiert als Gesellschaften, deren Schwerpunkt in der Veräußerung, Vermietung oder Verwaltung von Grundstücken liegt. Ausgenommen sind Fälle, in denen alle beteiligten Gesellschafter ausschließlich dem Familienverband angehören.
Wann soll die Änderung in Kraft treten? Die Änderungen treten voraussichtlich am 1. Juli 2025 in Kraft und für Erwerbsvorgänge gelten, bei denen die Steuerschuld nach dem 30. Juni 2025 entsteht.
Die Begutachtungsfrist über das geplante Gesetz endet am 8. Mai 2025. Es wird davon ausgegangen, dass das Gesetz danach rasch in die Umsetzung gebracht wird.
Key Takeaways:
Die geplanten Änderungen im Grunderwerbsteuergesetz haben weitreichende Folgen auf die Steuerbelastung von Strukturierungen / Verkäufen von Immobiliengesellschaften.
Wir empfehlen Überlegungen dahingehend anzustellen, ob bestehende Strukturen vor den geplanten Änderungen mit 1. Juli 2025 steuerlich optimierbar sind.
Gerne stehen wir Ihnen für eine Abstimmung zu möglichen Steueroptimierungen zur Verfügung.