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LV: Newsletter 5. Ausgabe - Neuerungen ab 2026
Bei steuerlicher Ansässigkeit in Österreich treffen Sie als Investorin und Investor die alleinigen steuerlichen Pflichten zur Besteuerung des qualifizierten Nachrangdarlehen, zur Abgabe einer grundsätzlich erforderlichen Steuererklärung gegenüber dem Finanzamt sowie zur Entrichtung der darauf entfallenden Steuer.

Merve Tokat
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