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LV: Newsletter 2. Ausgabe - Verification of Payee
Die aus dem qualifizierten Nachrangdarlehen vereinnahmten Zinsen sowie auch sonstige Vorteile, die Ihnen als Gegenleistung für die Hingabe des Darlehens zustehen (wie etwa Gutscheine und Treuebonus, zusätzlicher Zinsbonus für Dauerkunden) unterliegen bei Ihnen als Investorin und Investor der Steuerpflicht. Die Gutscheine und der Treuebonus sind dabei mit dem Wert zu versteuern, der Ihnen zukommt.

Anita Balogh
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